Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 29.09.1980

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   AG Mayen, 18.02.1981 - 2 C 301/80   

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https://dejure.org/1981,21115
AG Mayen, 18.02.1981 - 2 C 301/80 (https://dejure.org/1981,21115)
AG Mayen, Entscheidung vom 18.02.1981 - 2 C 301/80 (https://dejure.org/1981,21115)
AG Mayen, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 2 C 301/80 (https://dejure.org/1981,21115)
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Papierfundstellen

  • WuM 1981, 232
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   LG Gießen, 29.09.1980 - 7 T 270/80   

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https://dejure.org/1980,17145
LG Gießen, 29.09.1980 - 7 T 270/80 (https://dejure.org/1980,17145)
LG Gießen, Entscheidung vom 29.09.1980 - 7 T 270/80 (https://dejure.org/1980,17145)
LG Gießen, Entscheidung vom 29. September 1980 - 7 T 270/80 (https://dejure.org/1980,17145)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 16.07.1997 - 4 W RE 602/96

    Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im Wohnraummietrecht;

    Im gleichen Sinne haben das Landgericht Gießen (WuM 1981, 232) und das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (ZMR 1993, 171/172) entschieden.
  • BayObLG, 04.11.1983 - REMiet 13/83

    Vertragswidrigkeit des Gebrauchs einer Mietsache ; Vertragswidrigkeit des

    b) Ob eine fristlose Kündigung auf § 553 BGB und daneben auch auf § 554 a BGB gestützt werden könnte (vgl. dazu LG Gießen, WuM 1981, 232; AG Hamburg, WuM 1981, 76; AG Nürnberg, aaO.; Palandt, § 554 a BGB Anm. 2 b; Sternel, aaO. IV 344), kann ebenso dahingestellt bleiben wie die Frage, ob die fristlose Kündigung der Klägerin in eine ordentliche (§ 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB ) umgedeutet werden könnte (vgl. BGH, NJW 1981, 976/977 m. Nachw.) und insoweit die Kündigungsfristen des § 565 BGB eingehalten wären (wozu weder das Amtsgericht noch das Landgericht Feststellungen getroffen haben).
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